Berichterstattung 2022

Jahresabschluss

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung

Firma, Rechtsform, Sitz

Die Raiffeisen Gruppe ist eine Bankengruppe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie umfasst 220 eigenständige Raiffeisen­banken in der Rechtsform einer Genossenschaft sowie Raiffeisen Schweiz als Genossenschafts­verband mit Sitz in St.Gallen und die dazugehörenden Gruppengesellschaften.

Erläuterungen zum Risikomanagement

Die Raiffeisenbanken und Raiffeisen Schweiz bilden über ihren Solidaritäts- und Haftungsverbund eine Risikogemeinschaft.

Risikopolitik

Grundlage für das Risikomanagement bilden die regulatorischen Vorschriften, das Reglement «Risikopolitik für die Raiffeisen Gruppe» (abgekürzt: Risikopolitik) sowie das Rahmenwerk und die Rahmenkonzepte für das institutsweite Risikomanagement. Die Risikopolitik, das Rahmenwerk sowie die Rahmenkonzepte werden jährlich auf ihre Aktualität überprüft. Die Raiffeisen Gruppe betrachtet das Eingehen von Risiken als eine ihrer zentralen Kompetenzen. Sie geht Risiken nur im vollen Bewusstsein über deren Grösse und Dynamik ein und nur, wenn die systemtechnischen und personellen Voraussetzungen erfüllt sind. Ziele der Risikopolitik sind die Begrenzung negativer Auswirkungen von Risiken auf die Erträge, der Schutz der Raiffeisen Gruppe vor hohen, ausserordentlichen Verlusten sowie die Wahrung und Förderung des guten Rufs. Das Risikomanagement der Raiffeisen Gruppe ist nach dem «Three Lines of Defence»-Prinzip organisiert: Die Risikobewirtschaftung erfolgt durch die verantwortlichen risikobewirtschaftenden Geschäftseinheiten (First Line). Das Departement Risiko & Compliance stellt die Einhaltung und Durchsetzung der Risikopolitik und der regulatorischen Vorgaben sicher (Second Line). Die Interne Revision gewährleistet die unabhängige Überprüfung des Risikomanagement-Frameworks (Third Line).

Risikokontrolle

Die Raiffeisen Gruppe begrenzt und überwacht die wesentlichen Risikokategorien durch Risikovorgaben. Für quantifizierbare Risiken kommen entsprechende Limiten zum Einsatz. Risiken, die sich nicht verlässlich quantifizieren lassen, werden durch qualitative Vorgaben begrenzt.
Das Departement Risiko & Compliance von Raiffeisen Schweiz ist für die unabhängige Überwachung der Risiken der Raiffeisen Gruppe verantwortlich. Diese erfolgt insbesondere durch Überwachung der von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung ausgesetzten Limiten und Warnschwellen. Zudem beurteilt das Departement Risiko & Compliance im Rahmen der Berichterstattung regelmässig die Risikolage.
Die Überwachung der Tochtergesellschaften ist auf die entsprechenden Risikoprofile abgestimmt. Diese werden periodisch überprüft. Die auferlegten Mindestvorgaben im Risikomanagement werden durch Raiffeisen Schweiz überwacht. Es erfolgt ein periodischer Austausch mit den Risikokontrollverantwortlichen.
Raiffeisen führt verschiedene regelmässige Stresstests durch, um die Auswirkungen von adversen Szenarien auf die Widerstandsfähigkeit der Bank zu analysieren. Dabei wird der Einfluss auf wichtige Zielgrössen wie bspw. den Gewinn, die Kapitalanforderungen oder die Liquidität untersucht. Durchgeführt werden die Stresstestanalysen auf Gesamtbankebene oder auf Ebene bestimmter Teilportfolios beziehungsweise Risikokategorien. Als systemrelevante Bank führt Raiffeisen im Rahmen des Stabilisierungs- beziehungsweise Notfallplans zudem Reverse-Stresstests für die Raiffeisen Gruppe durch.
Die Durchführung von Stresstests ist ein integraler Bestandteil der Risikoüberwachung bei Raiffeisen. Der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz legt die Risikobereitschaft auf Basis des Stresstests auf Gruppenebene fest.

Risikomanagementprozess

Der Risikomanagementprozess gilt für sämtliche Risikokategorien, das heisst für Kreditrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Er beinhaltet folgende Elemente:
  • Identifikation der Risiken
  • Messung und Bewertung der Risiken
  • Bewirtschaftung der Risiken
  • Überwachung und Berichterstattung der Risiken
Ziele des Risikomanagements der Raiffeisen Gruppe sind:
  • eine wirksame Kontrolle auf allen Stufen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Risiken nur im Rahmen der Risikobereitschaft eingegangen werden;
  • die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Risiken bewusst, gezielt und kontrolliert eingegangen und systematisch bewirtschaftet werden;
  • die Risikobereitschaft optimal zu nutzen, das heisst sicherzustellen, dass Risiken nur eingegangen werden, wenn ihnen angemessene Erträge gegenüberstehen.

Kreditrisiken

Die Geschäftseinheiten der Raiffeisenbanken und von Raiffeisen Schweiz bewirtschaften ihre Kreditrisiken selbstständig, jedoch nach gruppenweiten Standards.
Kreditrisiken werden in der Risikopolitik als die Gefahr von Verlusten definiert, die entstehen, wenn Kunden oder andere Gegenparteien ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht im erwarteten Mass leisten. Sie bestehen bei Ausleihungen, unwiderruflichen Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen, bei Handelsprodukten wie OTC-Derivatkontrakten wie auch bei langfristigen Beteiligungspositionen.
Die Raiffeisen Gruppe identifiziert, bewertet, bewirtschaftet und überwacht folgende Risikoarten im Kreditgeschäft:
  • Gegenparteirisiken
  • Sicherheitenrisiken
  • Konzentrationsrisiken
  • Länderrisiken
Gegenparteirisiken ergeben sich aus dem Ausfall eines Schuldners oder einer Gegenpartei. Ein Schuldner oder eine Gegenpartei gilt als ausgefallen, wenn ihre Forderung überfällig oder gefährdet ist.
Sicherheitenrisiken beschreiben die Gefährdung der Werthaltigkeit der Sicherheit.
Konzentrationsrisiken in Kreditportfolios entstehen aus einer unvorteilhaften Verteilung von Kreditforderungen, die gegenüber einzelnen Kreditnehmern, Branchen, Regionen, Ratingklassen oder Sicherheiten auftreten.
Länderrisiken stellen das Risiko eines Verlusts aufgrund länderspezifischer Ereignisse dar.
Das Kerngeschäft der Raiffeisen Gruppe ist das Retail Banking in der Schweiz. Hauptbestandteil sind Finanzierungen von grundpfandgesicherten Krediten.
Bei den einzelnen Raiffeisenbanken fallen hauptsächlich Gegenpartei-, Sicherheiten- und Konzentrationsrisiken an. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Kredite, die Privat- und Firmenkunden sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewährt werden. Bei den Firmenkunden handelt es sich vor allem um kleine und mittlere Unternehmen, die im Geschäftskreis der Raiffeisenbanken tätig sind. Kreditrisiken werden vor allem durch Sicherstellung der Forderungen begrenzt. Dessen ungeachtet sind Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit zentrale Voraussetzungen für die Kreditgewährung. Im Blankogeschäft bei Firmenkunden sind die Raiffeisenbanken in der Aufnahme von Kreditrisiken eingeschränkt; Blankokredite an Firmenkunden über einem definierten Betrag müssen durch Raiffeisen Schweiz bewilligt und abgesichert werden. Das maximale Blankokreditvolumen ist limitiert und hängt von der Höhe der Eigenmittel der Bank ab. Blankokredite an Privatkunden sind grundsätzlich ausgeschlossen und sind nur in Ausnahmefällen mit einer vorgängigen Genehmigung durch Raiffeisen Schweiz möglich.
Grössere Kredite an Firmenkunden und an öffentlich-rechtliche Körperschaften werden primär durch das Departement Firmenkunden, Treasury & Markets von Raiffeisen Schweiz betreut. Blankokredite über einem definierten Betrag werden zusätzlich durch das Credit Office von Raiffeisen Schweiz geprüft. Konzentrations­risiken im Rahmen des Kreditprozesses werden überprüft und gewürdigt.
Das Departement Firmenkunden, Treasury & Markets geht im Rahmen seiner gruppenübergreifenden Aufgaben Gegenparteirisiken bei in- und ausländischen Gegenparteien ein. Diese entstehen unter anderem bei Refinanzierungen am Geld- und Kapitalmarkt, bei Absicherungen von Devisen- und Zinsänderungsrisiken oder im Eigenhandel. Ausländische Engagements dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn eine Länderlimite bewilligt und ausgesetzt ist.
Auslandengagements von Raiffeisen Schweiz dürfen gemäss Statuten risikogewichtet fünf Prozent der konsolidierten Bilanzsumme der Raiffeisen Gruppe nicht überschreiten.
Für die Bewilligung und Überwachung von Geschäften mit Geschäftsbanken werden interne und externe Ratings herangezogen. Ausserbilanzgeschäfte und derivative Finanzinstrumente werden in ihr jeweiliges Kreditäquivalent umgerechnet. Für die Berechnung der Kreditäquivalente von derivativen Finanzinstrumenten kommt dabei der Standardansatz SA-CCR zur Anwendung. Raiffeisen Schweiz hat mit den Gegenparteien des Departements Firmenkunden, Treasury & Markets, mit welchen OTC-Derivatgeschäfte abgeschlossen werden, Rahmenverträge für OTC-Derivatgeschäfte (Schweizer Rahmenvertrag oder ISDA) sowie, abhängig von der Gegenpartei, Besicherungsanhänge für Nachschusszahlungen (Variation Margin) abgeschlossen. Der Austausch von Sicherheiten erfolgt, indem das täglich berechnete Margenerfordernis überwiesen wird. Diese OTC-Engagements werden unter Berücksichtigung der ausgetauschten Sicherheiten überwacht.
Raiffeisen Schweiz hat sich im Rahmen von strategischen Kooperationspartnerschaften an anderen Unternehmen beteiligt. Detaillierte Angaben sind in den Informationen zur Bilanz im Anhang 7 ersichtlich.
Für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit und der Kreditfähigkeit bestehen gruppenweit verbindliche Standards. Voraussetzungen für jede Kreditbewilligung sind die positiv beurteilte Kreditwürdigkeit und die ausgewiesene Tragbarkeit der Finanzierung. Ausleihungen an Privatkunden, Firmenkunden sowie Finanzierungen von Renditeobjekten werden mittels Ratingmodellen klassiert und aufbauend darauf risikoorientiert überwacht. Die Kundenbonität wird in elf Risiko- und zwei Defaultklassen aufgeteilt.
Für die wesentlichen Aspekte des Kreditrisikomanagements, das heisst risikogerechtes Pricing, Portfolio­management, Identifikation und Bildung von Einzelwertberichtigungen, steht ein bewährtes Instrumentarium zur Verfügung. Für komplexe Finanzierungen und für die Bewirtschaftung von Recovery-Positionen stehen bei Raiffeisen Schweiz Spezialistenteams zur Verfügung.
Zur Bewertung der Sicherheiten für Kredite, insbesondere für die Ermittlung der Belehnungswerte, bestehen umfangreiche interne Regelwerke, welche die entsprechenden Methoden, das Vorgehen und die Kompetenzen vorschreiben. Die Regelwerke werden kontinuierlich überprüft und den regulatorischen Vorgaben sowie den Marktveränderungen angepasst. Für die Bewertung von Grundpfandsicherheiten verwendet die Bank auf die Objektart abgestimmte und anerkannte Schätzmethoden. So kommen unter anderem hedonische Modelle, die Ertragswertmethode und Expertenschätzungen zum Einsatz. Sowohl die verwendeten Modelle als auch die einzelnen Bewertungen werden regelmässig überprüft. Die maximale Belehnungshöhe von Grundpfandobjekten richtet sich nach der Verwertbarkeit der Sicherheit beziehungsweise wird durch die Nutzungsart und -form beeinflusst.
Raiffeisen analysiert die Kreditpositionen fristen- und/oder ereignisorientiert in Bezug auf Ausfallrisiken und bildet wo nötig entsprechende Wertberichtigungen und/oder Rückstellungen. Die Bank betrachtet Kredit­forderungen als gefährdet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann, und die Forderung durch die Werthaltigkeit von allfälligen Sicherheiten nicht mehr gedeckt ist, spätestens jedoch, wenn die vertraglich festgesetzten Amortisationen, Zins- oder Kommissions­zahlungen mehr als 90 Tage ausstehend sind. Die entsprechenden Zinsen und Kommissionen werden vollständig zurückgestellt.
Raiffeisen Schweiz überwacht, kontrolliert und steuert Konzentrationen von Risiken in der Gruppe, insbesondere für einzelne Gegenparteien und für Gruppen verbundener Gegenparteien sowie für Branchen und Sicherheiten. Der Prozess zur Erkennung und Zusammenführung verbundener Gegenparteien ist über die gesamte Raiffeisen Gruppe weitgehend automatisiert. Raiffeisen Schweiz überwacht das Kreditportfolio gruppenweit und wertet die Portfoliostruktur aus. Ein periodisch erstellter Kreditportfolioreport informiert die zuständigen Organe über das wirtschaftliche Umfeld, die Struktur des Kreditportfolios, die Risikolage sowie die Entwicklungen in der Berichtsperiode.
Zur Überwachung der Portfoliostruktur wird die Verteilung des Portfolios nach einer Vielzahl von Struktur­merkmalen analysiert. Dazu gehören unter anderem Schuldnerkategorie, Kreditart, Kreditgrösse, Rating, Branche, Besicherung, geografische Merkmale oder Wertberichtigungen. Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz werden anhand eines Risikoreports quartalsweise über die Risikolage, die Risikoexposition, die Auslastung von Limiten und die Entwicklung der «Exceptions to Policy»-Kreditfälle orientiert. Neben dem ordentlichen Kreditportfolio-Reporting führt das Departement Risiko & Compliance von Raiffeisen Schweiz bei Bedarf auch Ad-hoc-Auswertungen durch. Überwachung und Berichtswesen bilden die Grundlage für Massnahmen zur Portfoliosteuerung. Im Zentrum steht dabei die Neugeschäftssteuerung mittels Kreditpolitik.
Die Überwachung der Klumpenrisiken wird zentral durch das Departement Risiko & Compliance von Raiffeisen Schweiz wahrgenommen. Per 31. Dezember 2022 bestanden bei der Raiffeisen Gruppe zwei Klumpenrisiken mit einer Gesamtposition (nach Risikominderung und nach Risikogewichtung) von 43,8 Milliarden Franken. Es handelt sich dabei um Gegenparteien, welche von der Einhaltung der regulatorischen Obergrenze befreit sind.
Für die regulatorische Meldung der 20 grössten Gesamtpositionen der Raiffeisen Gruppe waren aufgrund des vorgegebenen Schwellenwertes (2 Prozent der Kapitalbemessungsgrundlage) zwei Gegenparteien mit einer kumulierten Gesamtposition (nach Risikominderung und nach Risikogewichtung) von insgesamt 1,3 Milliarden Franken meldepflichtig.

Marktrisiken

Bankenbuch

Zinsänderungsrisiko: Aufgrund der unterschiedlichen Zinsbindung der Aktiva und Passiva können Marktzins­änderungen einen beträchtlichen Einfluss auf den Zinserfolg und das Jahresergebnis der Raiffeisen Gruppe ausüben. Zur Beurteilung der eingegangenen Zinsrisiken auf den Barwert des Eigenkapitals werden die Zins­sensitivität in verschiedenen Zinsschock­szenarien sowie der Value at Risk berechnet. Die Auswirkungen auf die Ertragslage werden mittels dynamischer Einkommens­simulationen beurteilt. Für die barwertige Risiko­messung werden alle bilanziellen und ausser­bilanziellen Positionen entsprechend ihrer Laufzeit in einer Zinsbindungs­bilanz zusammengefasst. Dabei werden Kredite und Einlagen mit unbestimmter Zins- und Kapitalbindung auf Basis historischer Daten und zukunfts­gerichteter Szenarien modelliert. Diese Modelle werden mindestens jährlich überprüft und regelmässig unabhängig validiert. Für vorzeitige Kredit­rück­zahlungen werden keine spezifischen Annahmen getroffen, weil in der Regel Vorfälligkeits­ent­schädigungen erhoben werden.
Die Bewirtschaftung der Zinsänderungs­risiken erfolgt dezentral in den verantwortlichen Geschäfts­einheiten, wobei die jeweiligen verantwortlichen Personen die von Verwaltungsrat und Geschäfts­leitung gesetzten Limiten strikt zu beachten haben. Die Absicherung von Zinsrisiken erfolgt über etablierte Instrumente. Das Departement Firmenkunden, Treasury & Markets ist dabei die gruppenweit verbindliche Gegen­partei für Refinanzierungs- und Absicherungs­geschäfte. Das Departement Risiko & Compliance überwacht und rapportiert quartalsweise die Einhaltung der Zinsrisiko­limiten und beurteilt die Risikolage der Raiffeisen Gruppe. Für einzelne Einheiten erfolgt die Überwachung und Bericht­erstattung in höherer Frequenz.
Andere Marktrisiken: Da Aktiven in einer Fremdwährung grund­sätzlich in derselben Währung refinanziert werden, können Fremdwährungs­risiken seitens der Raiffeisen­banken grössten­teils vermieden werden.
Die Bewirtschaftung des Finanz­anlagen­portfolios wird durch das Departement Firmenkunden, Treasury & Markets wahrgenommen. Die Finanz­anlagen sind Bestandteil der Liquiditäts­reserve der Raiffeisen Gruppe und beinhalten zum grössten Teil festverzinsliche Wert­schriften von höchster Qualität, welche die Anforderungen an hochliquide Aktiven (HQLA) gemäss Liquiditäts­vorschriften erfüllen. Die Marktrisiken der Finanzanlagen werden durch das Departement Risiko & Compliance überwacht.

Handelsbuch

Die Steuerung des Handelsbuchs der Raiffeisen Schweiz obliegt dem Departement Firmenkunden, Treasury & Markets. Die Raiffeisen­banken und die Nieder­lassungen von Raiffeisen Schweiz führen keine Handels­bücher. Die Handels­tätigkeit umfasst die Bereiche Zinsen, Devisen, Aktien und Noten/Edelmetalle. Zudem wird das Geschäft mit Strukturierten Produkten der Raiffeisen Switzerland B.V. Amsterdam dem Handelsbuch zugeordnet. Dabei sind die von Verwaltungsrat und Geschäfts­leitung gesetzten Value-at-Risk-, Szenario-, Positions- und Verlust­limiten strikt zu beachten, deren Einhaltung täglich durch das Departement Risiko & Compliance überwacht wird. Zusätzlich plausibilisiert das Departement Risiko & Compliance täglich die Bewertungs­parameter, auf deren Grundlage die Gewinn- und Verlust­rechnung des Handels produziert wird.
Die Berichterstattung im Hinblick auf die Einhaltung der Value-at-Risk-, Szenario-, Positions- und Verlust­limiten sowie die Einschätzung der Risikolage durch das Departement Risiko & Compliance erfolgen in täglicher bis quartalsweiser Frequenz zuhanden der verantwortlichen Geschäfts­leitungs­mitglieder, der Geschäfts­leitung und des Verwaltungs­rats von Raiffeisen Schweiz.
Überschreitungen der von Verwaltungsrat und Geschäfts­leitung ausgesetzten Marktrisiko­limiten werden vom Departement Risiko & Compliance ad hoc und im Rahmen der jeweiligen Risiko­berichte kommuniziert.

Liquiditätsrisiken

Die Liquiditätsrisiken werden nach gesetzlichen und regulatorischen Auflagen und betriebs­wirtschaftlichen Kriterien für die Raiffeisen Gruppe zentral durch das Departement Firmenkunden, Treasury & Markets bewirtschaftet und durch das Departement Risiko & Compliance überwacht. Im Rahmen der Bewirtschaftung werden insbesondere Liquiditätszu- und -abflüsse vor dem Hintergrund gruppenweiter Szenarien über unterschiedliche Betrachtungs­horizonte simuliert. Diese Szenarien umfassen die Auswirkungen sowohl von raiffeisen­spezifischen als auch von marktweiten Liquiditätsschocks.
Basis für die Überwachung bilden die gesetzlichen Mindest­erfordernisse sowie die vom Verwaltungsrat gesetzten Limiten und interne Stressszenarien.

Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken versteht Raiffeisen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen oder Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Darunter fallen auch die Risiken in Bezug auf Cyberangriffe und Informationssicherheit sowie die Risiken im Anlagegeschäft generell. Neben den finanziellen Auswirkungen werden auch die Folgen für Reputation und Compliance berücksichtigt.
Die Risikobereitschaft und -toleranz für operationelle Risiken auf Gruppenstufe wird mittels Value-at-Risk-Limite beziehungsweise über Limitierungen von Schäden und Eintrittshäufigkeiten definiert. Die Genehmigung der Risikobereitschaft und -toleranz erfolgt jährlich durch den Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz. Die Einhaltung der Risikotoleranz wird durch das Departement Risiko & Compliance überwacht. Bei einer Verletzung der definierten Limite beziehungsweise eines Schwellenwertes werden Massnahmen definiert und umgesetzt.
Jede Funktion innerhalb der Raiffeisen Gruppe ist verantwortlich für die Identifikation, Bewertung, Bewirtschaftung und Überwachung des operationellen Risikos, welches im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit entsteht. Das Departement Risiko & Compliance verantwortet das gruppenweite Register operationeller Risiken sowie die Analyse und Auswertung operationeller Risikodaten. Die Risikoidentifikation und -bewertung werden ergänzend durch eine Sammlung und Auswertung operationeller Ereignisse unterstützt. Zudem verantwortet das Departement Risiko & Compliance die Konzepte, Methoden und Instrumente für das Management operationeller Risiken und überwacht die Risikolage. Anlässlich spezifischer Risk Assessments werden die operationellen Risiken erhoben, nach Ursachen- und Auswirkungsklassen kategorisiert und nach Eintrittshäufigkeit und Schadensausmass bewertet. Das Risikoregister wird dynamisch nachgeführt. Für die Risikoreduktion werden Massnahmen definiert, deren Umsetzung durch die Linienstellen überwacht wird. Für geschäftskritische Prozesse werden mittels Notfall- und Katastrophenplanung Vorkehrungen getroffen.
Die Ergebnisse der Risk Assessments, Key Risk Indicators, wesentliche interne operationelle Risiko­ereignisse sowie relevante externe Ereignisse werden der Geschäfts­leitung und dem Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz quartalsweise rapportiert. Im Falle einer Value-at-Risk-Limiten­verletzung wird an den Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz eskaliert.
Neben dem ordentlichen Risikomanagement­prozess führt das Departement Risiko & Compliance bei Bedarf Ad-hoc-Risikoanalysen durch, analysiert eingetretene Schadensfälle und pflegt einen engen Austausch mit anderen Organisations­einheiten, die aufgrund ihrer Funktion an Informationen über operationelle Risiken innerhalb der Raiffeisen Gruppe gelangen.
Die Raiffeisenbanken führen mindestens jährlich eine Analyse der operationellen Risikolage mittels Assessments durch. Diese Analysen werden durch den Verwaltungsrat jeder Bank freigegeben und an das Departement Risiko & Compliance weitergeleitet.
Im Zusammenhang mit den operationellen Risiken im Anlagegeschäft findet unter anderem eine unabhängige Überwachung der Einhaltung der Anlagerichtlinien für Vermögens­verwaltungs­mandate, Musterportfolios in der Anlage­beratung sowie indexnahe Fonds im Departement Risiko & Compliance statt. Die entsprechenden Key Risk Indicators werden quartalsweise dem Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz rapportiert.
Das Departement Risiko & Compliance erstellt jährlich ein Risiko­profil zu den Rechts- und Compliance-Risiken (inkl. Einschätzung zu den Marktverhaltens­risiken sowie einer Risiko­analyse zur Geldwäscherei­abwehr) und leitet von diesem einen risiko­orientierten Tätigkeitsplan ab, welcher von der Geschäftsleitung mit Information an den Verwaltungsrat verabschiedet und im Anschluss umgesetzt wird.
Über wesentliche Veränderungen der Rechts- und Compliance-Risiken erstattet das Departement Risiko & Compliance der Geschäftsleitung und dem Risiko­ausschuss des Verwaltungsrats von Raiffeisen Schweiz quartalsweise Bericht. Zudem wird halbjährlich der Geschäftsleitung, dem Risikoausschuss des Verwaltungsrats sowie einmal jährlich dem Gesamt­verwaltungsrat Rechenschaft über die Tätigkeit der Compliance-Funktion abgelegt.

Umfeldrisiken

Zur Überwachung von Risiken aus ESG-Faktoren erhebt Raiffeisen auf Gruppenebene entsprechende Risiko­indikatoren. Zusätzlich werden spezifisch für Klimarisiken Szenario­berechnungen durchgeführt. Sowohl die Risiko­indikatoren als auch die Resultate der Szenario­berechnungen für Klima­risiken werden jährlich dem Verwaltungs­rat rapportiert.

Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken

Die FINMA verpflichtet Banken und Versicherungen im Rahmen des Rundschreibens 2016/1, Informationen zur Bewirtschaftung klimabezogener Finanzrisiken offenzulegen. Unter klimabezogenen Finanzrisiken sind die Folgen des Klimawandels zu verstehen, die für Finanzinstitute längerfristig bedeutende finanzielle Risiken bergen können.
Raiffeisen publiziert die klimabezogenen Informationen, inklusive allfälliger klimabezogener Finanzrisiken, umfassend in der separaten Beilage zum Geschäftsbericht «Offenlegung von Klimainformationen nach den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)».

Regulatorische Vorschriften

Die Raiffeisenbanken sind gemäss Verfügung der FINMA von der Erfüllung der Eigenmittel-, Risikoverteilungs- und Liquiditätsvorschriften auf Einzelbasis befreit. Die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften müssen auf konsolidierter Basis erfüllt werden.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erklärte mit Verfügung vom 16. Juni 2014 die Raiffeisen Gruppe als systemrelevant im Sinn des Bankengesetzes.
Die Raiffeisen Gruppe hat sich bei der Berechnung der Eigenmittelerfordernisse für die nachfolgenden Ansätze entschieden:

Kreditrisiken

Die Raiffeisen Gruppe wendet für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses der Kreditrisiken den auf internen Ratings basierenden Modellansatz (Einfacher IRB-Ansatz, F-IRB) an. Für Positionen, bei welchen ein modellbasierter Ansatz nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung der erforderlichen Eigenmittel für Kreditrisiken weiterhin nach dem Standardansatz (SA-BIZ). Für die Kundenkategorien Zentral­regierungen und -banken, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Banken und Wertpapierhäuser sowie Unternehmen werden externe Emittenten-/Emissionsratings von drei von der FINMA anerkannten Ratingagenturen verwendet. Bei Zentralregierungen werden zudem Emittenten-/Emissionsratings einer Export­versicherungs­agentur berücksichtigt, wobei die Ratings der Ratingagenturen gegenüber jenen der Exportversicherungsagentur Vorrang geniessen. Im Berichtsjahr fanden keine Änderungen bei den genutzten Ratingagenturen und Exportversicherungsagenturen statt.
Positionen, bei denen externe Ratings herangezogen werden, sind insbesondere in folgenden Bilanzpositionen enthalten:
  • Forderungen gegenüber Banken
  • Forderungen gegenüber Kunden
  • Finanzanlagen
  • Positive Wiederbeschaffungswerte
Die FINMA hat Raiffeisen die Bewilligung erteilt, für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken ab dem 30. September 2019 den F-IRB-Ansatz anzuwenden. Wie dies im Rahmen von solchen Einführungen üblich ist, gelangen Floor-Übergangsbestimmungen zum Einsatz. Dies bedeutet, dass die unter dem IRB-Modellansatz berechneten risikogewichteten Positionen im Vergleich zum Standardansatz einen festgelegten Floor (im Verhältnis zum SA-BIZ) nicht unterschreiten dürfen. Seit 30. September 2022 kommt die gemäss nationalen Vorschriften geltende IRB-Floor-Untergrenze von 80 Prozent zur Anwendung.

Marktrisiken

Das Eigenmittelerfordernis für Marktrisiken wird mit dem aufsichtsrechtlichen Standardansatz berechnet. Innerhalb dieses Rahmens kommt für das allgemeine Marktrisiko von Zinsinstrumenten die Durationsmethode zur Anwendung, hinsichtlich des Eigenmittelerfordernisses für Optionen das Delta-Plus-Verfahren.

Operationelle Risiken

Die Raiffeisen Gruppe wendet für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses der operationellen Risiken den Basisindikatoransatz an.

Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs

Grundpfandgesicherte Kredite

Die Ausfallrisiken werden regelmässig anhand der Sicherheiten (siehe auch Abschnitt «Bewertung der Deckungen») und der Ausfall­wahr­scheinlichkeit der Kreditpositionen geprüft. Neben dem Wert der Sicherheit wird auch die Schuldner­bonität durch die Überwachung von Zahlungs­rückständen bei Zinsen und Amortisationen laufend geprüft. Daraus identifiziert die Bank grundpfand­gesicherte Kredite mit höheren Risiken. Diese Kredite werden anschliessend von Kredit­spezialisten detailliert geprüft. In gewissen Fällen wird die Abteilung Recovery von Raiffeisen Schweiz einbezogen. Gegebenen­falls werden weitere Deckungen eingefordert oder auf Basis der fehlenden Deckung eine entsprechende Wert­berichtigung gebildet (siehe auch Abschnitt «Ablauf zur Bestimmung von Wert­berichtigungen und Rückstellungen»).

Kredite mit Wertschriftendeckung

Die Engagements und der Wert der Sicherheiten der Kredite mit Wertschriften­deckung werden täglich überwacht. Fällt der Belehnungswert der Wertschriften­deckung unter den Betrag des Kredit­engagements, wird eine Reduktion des Schuldbetrags geprüft oder es werden zusätzliche Sicherheiten eingefordert. Vergrössert sich die Deckungslücke oder liegen ausser­gewöhnliche Markt­verhältnisse vor, werden die Sicherheiten verwertet und der Kredit glattgestellt. Reichen die Verwertungs­erlöse nicht aus, um die offene Forderung zu begleichen, werden entsprechend Wert­berichtigungen gebildet.

Kredite ohne Deckung

Bei Krediten ohne Deckung handelt es sich in der Regel um Betriebs­kredite an Firmenkunden, Finanzierungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften oder um ungedeckte Konto­überzüge von Privatkunden in Höhe von maximal einem Monats­einkommen. Bei Firmen­kunden und Ausleihungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften wird das Volumen an Krediten ohne Deckung durch entsprechende Vorgaben und Limiten begrenzt.
Bei ungedeckten Betriebskrediten werden jährlich, bei Bedarf auch in kürzeren Abständen, Informationen beim Kunden eingefordert, welche Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Diese Daten werden beurteilt und allfällige erhöhte Risiken identifiziert. Liegen höhere Risiken vor, nimmt die Bank eine detaillierte Beurteilung vor und definiert zusammen mit dem Kunden entsprechende Massnahmen. Ist in dieser Phase davon auszugehen, dass eine Gefährdung des Kreditengagements besteht, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet.
Ein Wertberichtigungs- und/oder Rückstellungsbedarf auf gefährdeten Positionen wird gemäss den in den Abschnitten «Grundpfand­gesicherte Kredite», «Kredite mit Wertschriften­deckung» und «Kredite ohne Deckung» beschriebenen Verfahren identifiziert. Zudem werden bekannte Risiko­positionen, bei denen eine Gefährdung bereits früher identifiziert wurde, viertel­jährlich neu beurteilt und die Wert­korrektur gegebenenfalls angepasst.
In Übereinstimmung mit der Rechnungslegungs­verordnung-FINMA werden zusätzlich Wert­berichtigungen und Rück­stellungen für erwartete Verluste auf nicht gefährdeten Positionen gebildet.
Die Berechnung der erwarteten Verluste erfolgt entlang der Ausfall­wahrscheinlichkeiten und Verlust­schätzungen der verwendeten internen Risiko­modelle. Bezüglich Methoden, Daten und weiterführender Informationen wird auf die «Aufsichtsrechtliche Offenlegung» gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1 verwiesen (insbesondere auf Tabelle «CRE: IRB – Angaben über die Modelle»). Für die Ermittlung der erwarteten Verluste gemäss RelV-FINMA werden im Vergleich zu den regulatorischen Berechnungen (IRB-Ansatz) folgende Unterschiede angewendet:
  • Es gelangen keine regulatorischen Untergrenzen (z.B. PD- oder LGD-Floor) zur Anwendung.
  • Anstelle der 1-Jahres-Kreditausfallwahrscheinlichkeit (inkl. Konservativitäts- und Stresszuschlägen) wird eine Restlaufzeitbetrachtung und somit eine Lifetime-Kreditausfallwahrscheinlichkeit berücksichtigt. Die Restlaufzeit wird bei Produkten mit fester Laufzeit auf Basis der individuellen Produktvereinbarungen übernommen. Bei Produkten ohne feste Laufzeit wird eine Mindestlaufzeit von einem Jahr berücksichtigt.
  • Bei der Ermittlung der Lifetime-Kreditausfallwahrscheinlichkeit werden nicht sämtliche Stresszuschläge berücksichtigt.
  • Bei Positionen, welche nicht anhand interner Risikomodelle bewertet werden, erfolgt die Ermittlung der Risikovorsorge entlang von Expertenschätzungen.
Der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz hat die Parameter für die Verwendung der Wert­berichtigungen und Rück­stellungen für erwartete Verluste ohne sofortigen Wiederaufbau im Rahmen einer Krise festgelegt. Eine allfällige Verwendung der bestehenden Wert­berichtigungen und Rück­stellungen für erwartete Verluste wird geprüft und den zuständigen Gremien zur Genehmigung vorgelegt, wenn die Neubildung von Einzel­wert­berichtigungen für gefährdete Positionen in einer Berichts­periode höher liegt als die Hälfte des Bestandes der Wert­berichtigungen und Rück­stellungen für erwartete Verluste per 31. Dezember des Vorjahres. Die Frist für einen Wiederaufbau von verwendeten Wert­berichtigungen und Rückstellungen für erwartete Verluste soll so rasch als möglich, jedoch innerhalb von maximal fünf Jahren nach Beendigung der Krise erfolgen.
In der Berichtsperiode ist keine Verwendung von Wert­berichtigungen und Rück­stellungen für erwartete Verluste ohne sofortigen Wiederaufbau erfolgt. Es besteht keine Unterdeckung von Wertberichtigungen und Rück­stellungen für erwartete Verluste.

Bewertung der Deckungen

Grundpfandgesicherte Kredite

Im Grundpfandkreditgeschäft liegt bei jeder Kreditvergabe eine aktuelle Bewertung der Sicherheiten vor. Die Bewertung erfolgt in Abhängigkeit von der Art und der Nutzung der Objekte.
Für die Beurteilung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Dreifamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Ferienhäusern und Ferienwohnungen steht der Bank neben der Realwertmethode ein hedonisches Bewertungs­modell zur Verfügung. Das hedonische Schätzmodell vergleicht den Preis anhand detaillierter Eigenschaften der entsprechenden Liegenschaft mit ähnlichen Immobilientransaktionen. Die Bank stützt sich auf regionenspezifische Immobilienpreisinformationen, die von einem externen Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Anhand der Bewertungen aktualisiert die Bank periodisch oder anlassbezogen den Immobilienwert.
Mehrfamilienhäuser, gemischtwirtschaftliche Objekte, Gewerbe-/Industrieobjekte und Spezialobjekte werden anhand der Ertragswertmethode bewertet, welche auf den nachhaltigen Mieterträgen basiert. In diesem Modell werden zusätzlich Marktdaten, Standortdaten und Leerstandsquoten einbezogen. Der Mietertrag wird periodisch geprüft sowie auch anlassbezogen bei Hinweisen auf erhebliche Veränderungen der Höhe des Mietertrags oder der Leerstandsquote. Die Bank aktualisiert die Bewertung periodisch oder anlassbezogen.
Für landwirtschaftliche Liegenschaften ist die Belastungsgrenze nach dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) massgebend.
Ausserdem müssen bei Liegenschaften ab einem bestimmten Belehnungswert oder bei Liegenschaften mit besonderen Risikomerkmalen die Fachstelle Immobilienbewertung von Raiffeisen Schweiz oder externe akkreditierte Immobilienbewerter beigezogen werden. Bei gefährdeten Forderungen wird zusätzlich ein Liquidationswert errechnet.
Bezüglich der Finanzierung von Immobilienkäufen beziehungsweise bei der Finanzierung von Liegen­schaften infolge Hand­änderungen gilt für die Bewertung grundsätzlich das Niederstwert­prinzip, wonach als Belehnungs­wert der tiefere Wert von Belehnungswert und Kaufpreis massgeblich ist. Dieses Prinzip gilt für alle Liegen­schaftsarten für eine Dauer von mindestens 24 Monaten ab Hand­änderung. Davon ausgenommen sind Kredit­erhöhungen, bei denen der Erhöhungs­betrag für wertvermehrende Investitionen in das Pfand­objekt berücksichtigt wird. Im Falle von Handänderungen zu Vorzugspreisen zwischen wirtschaftlich und/oder rechtlich verbundenen natürlichen oder juristischen Personen sind Abweichungen vom Niederstwert­prinzip möglich.

Kredite mit Wertschriftendeckung

Für die Besicherung von Lombard­krediten und anderen Krediten mit Wertschriften­deckung werden vor allem übertragbare Finanz­instrumente (wie Anleihen und Aktien) entgegengenommen, die liquide sind und aktiv gehandelt werden. Ebenfalls akzeptiert werden übertragbare Strukturierte Produkte, für die regelmässig Kurs­informationen und ein Market Maker zur Verfügung stehen.
Die Bank wendet Abschläge auf die Marktwerte an, um das bei marktgängigen Wertschriften verbundene Marktrisiko abzudecken und den Belehnungswert zu ermitteln. Bei Strukturierten Produkten sowie bei Produkten mit langer Rest­laufzeit kann der Glattstellungs­zeitraum erheblich länger sein, weshalb höhere Abschläge als bei liquiden Instrumenten angewandt werden. Bei Lebens­versicherungs­policen oder Garantien werden die Abschläge auf Produkte­basis festgelegt.

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting

Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und Absicherungszwecken eingesetzt.
Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt ausschliesslich durch speziell legitimierte Händler. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten für eigene und für Kundenrechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen, Beteiligungstitel/Indizes und Rohstoffe.
Absicherungsgeschäfte im Bankenbuch werden mit internen Deposits und Loans mit dem Handelsbuch abgeschlossen, das heisst die Bereiche Treasury und Structured Products & FX Advisory gelangen nicht selbst an den Markt. Die Absicherungsgeschäfte werden vom Handelsbuch weitgehend mit externen Gegenparteien durchgehandelt.
Bei den Raiffeisenbanken werden Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten nur für Kundenbedürfnisse als Kommissionär getätigt oder jeweils abgesichert.

Anwendung von Hedge Accounting

Die Raiffeisenbanken wenden kein Hedge Accounting im Sinn der Rechnungslegungsvorschriften an.

Arten von Grund- und Absicherungsgeschäften

Raiffeisen Schweiz setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit den folgenden Geschäftsarten ein:
GrundgeschäftAbsicherung mittels
Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen und Verpflichtungen im BankenbuchZinssatz- und Devisenswaps
Kursänderungsrisiko von FremdwährungspositionenDevisenterminkontrakte

Zusammensetzung von Gruppen von Finanzinstrumenten

Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch werden in verschiedenen Zinsbindungsbändern je Währung gruppiert und entsprechend mittels Makro-Hedges abgesichert. Makro-Hedges sind risikominimierende Absicherungstransaktionen über das Gesamtportfolio. Zusätzlich kommen Mikro-Hedges zur Anwendung.

Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäften

Zum Zeitpunkt, zu dem ein Finanzinstrument als Absicherungsbeziehung eingestuft wird, dokumentiert Raiffeisen Schweiz die Beziehung zwischen Absicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft. Sie dokumentiert unter anderem die Risikomanagementziele und -strategie für die Absicherungstransaktion und die Methoden zur Beurteilung der Wirksamkeit (Effektivität) der Sicherungsbeziehung. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen der Effektivitätstests laufend prospektiv beurteilt, indem unter anderem die gegenläufige Wertentwicklung und deren Korrelation beobachtet werden.

Messung der Effektivität

Eine Absicherung gilt als in hohem Masse wirksam, wenn im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllt sind:
  • Die Absicherung wird sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch während der Laufzeit (Mikro-Hedges) als in hohem Masse wirksam eingeschätzt.
  • Zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft besteht ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang.
  • Die Wertänderungen von Grundgeschäft und Absicherungstransaktion sind im Hinblick auf das abgesicherte Risiko gegenläufig.

Ineffektivität

Beim Abschluss sind Absicherungs­transaktionen über die gesamte Laufzeit effektiv. Falls eine Absicherungstransaktion die Kriterien der Effektivität im Laufe der Zeit nicht mehr erfüllt, wird sie einem Handelsgeschäft gleichgestellt und der Effekt aus dem unwirksamen Teil über die Erfolgsrechnung verbucht.

Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemeine Grundsätze

Die Buchführung, Bewertung und Bilanzierung erfolgen nach den Vorschriften des Schweizerischen Obligationen­rechts, des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen, der zugehörigen Verordnung und der Rechnungslegungs­verordnung-FINMA (RelV-FINMA) sowie nach dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken». Die in einer Bilanzposition ausgewiesenen Detailpositionen werden einzeln bewertet. Die konsolidierte Jahresrechnung wird nach dem «True and Fair View»-Prinzip erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Raiffeisen Gruppe.

Konsolidierungsgrundsätze

Allgemeines

Die Konsolidierung der in der Raiffeisen Gruppe zusammen­geschlossenen Bank­institute, der Raiffeisen Schweiz sowie der ihr angeschlossenen Gruppen­unternehmen weist gegenüber der herkömmlichen, auf einer Holding­konstruktion basierenden Konsolidierung grundlegende Unterschiede auf. Als Eigen­tümerinnen von Raiffeisen Schweiz und damit als Ober­gesellschaften fungieren die einzelnen Raiffeisen­banken. Raiffeisen Schweiz ihrerseits ist, obwohl zentrale Koordinations­stelle, Liquiditäts­pool und Sicherheits­netz, vom rechtlichen Standpunkt aus als Tochter­gesellschaft zu bezeichnen. Die Führungs- und Weisungs­kompetenzen von Raiffeisen Schweiz sind in ihren Statuten und den darauf beruhenden Reglementen geregelt. Die Konsolidierung geht nicht von Raiffeisen Schweiz als Dach­gesellschaft aus, sondern stellt eine Zusammen­fassung der Jahres­rechnungen der Raiffeisen­banken und der in der Raiffeisen Gruppe gehaltenen Beteiligungen dar. Als Gesellschafts­kapital wird in der konsolidierten Jahres­rechnung entsprechend die Summe der einzelnen Genossenschafts­kapitalien der Raiffeisen­banken ausgewiesen.

Konsolidierungskreis und -methode

Der konsolidierte Abschluss der Raiffeisen Gruppe umfasst die Jahres­rechnungen der einzelnen Raiffeisen­banken, von Raiffeisen Schweiz und der wesentlichen Gruppen­gesellschaften, an denen die Gruppe direkt oder indirekt Beteiligungen von mehr als 50 Prozent an stimm­berechtigtem Kapital hält. Bei Gruppen­gesellschaften, welche für die finanzielle Bericht­erstattung und Risikolage unwesentlich sind, kann auf die Konsolidierung verzichtet werden. Wir verweisen diesbezüglich auf den Absatz «Nicht konsolidierte Beteiligungen». Die vollkonsolidierten Gruppen­gesellschaften sowie die nach Equity-Methode bewerteten Beteiligungen sind im Anhang «Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält» aufgeführt.
Nach der Methode der Vollkonsolidierung werden die Aktiven und Passiven, die Ausserbilanzgeschäfte sowie der Aufwand und Ertrag zu 100 Prozent erfasst. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Purchase-Methode. Alle wesentlichen Forderungen und Verpflichtungen, Ausserbilanzgeschäfte sowie Aufwendungen und Erträge unter den konsolidierten Gesellschaften sind gegeneinander aufgerechnet. Falls wesentliche Zwischengewinne erzielt werden, werden diese bei der Konsolidierung eliminiert.
Minderheitsbeteiligungen in der Grössenordnung von 20 bis 50 Prozent werden nach der Equity-Methode in die konsolidierte Jahresrechnung einbezogen. Beteiligungen von weniger als 20 Prozent und solche von geringer kapital- und ertragsmässiger Relevanz oder nicht strategischem Charakter werden nicht konsolidiert beziehungsweise sind zum Einstandswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.

Konsolidierungsstichtag

Sämtliche vollkonsolidierten Gesellschaften schliessen ihre Jahresrechnung auf den 31. Dezember ab.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erfassung der Geschäftsvorfälle

Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäftsvorfälle werden tagfertig erfasst und gemäss den festgelegten Bewertungsgrundsätzen in der Bilanz und der Erfolgsrechnung bewertet. Die Bilanzierung der abgeschlossenen, aber noch nicht erfüllten Kassageschäfte erfolgt nach dem Abschlusstagprinzip.

Fremdwährungen

Forderungen und Verpflichtungen sowie Bargeldbestände in fremden Währungen werden zum Tageskurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die aus der Bewertung resultierenden Kursgewinne und Kursverluste werden unter der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Fremd­währungs­transaktionen während des Jahres werden zum Kurs im Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet.
Werden Jahresrechnungen von Gruppenunternehmen im Ausland in fremden Währungen geführt, werden die Bilanz und Ausserbilanz zu Stichtageskursen, die Erfolgsrechnung zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz wird als Währungsumrechnungsdifferenz erfolgsneutral im Eigenkapital verbucht.

Fremdwährungsumrechnungskurse

31.12.202131.12.2022
EUR1,0370,988
USD0,9120,925

Flüssige Mittel, Passivgelder

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Edelmetallverpflichtungen auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern das entsprechende Metall an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt wird.
Die Agios und Disagios auf eigenen Anleihen und Pfandbriefdarlehen werden über die Laufzeit abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Edelmetallguthaben auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, sofern das entsprechende Metall an einem preiseffizienten und liquiden Markt gehandelt wird. Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt.
Forderungen, bei welchen es die Bank als unwahrscheinlich erachtet, dass der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen kann, gelten als gefährdet. Gefährdete Forderungen werden ebenso wie allfällige Sicherheiten zum Liquidationswert bewertet.
Sämtliche im Leasing abgegebenen Objekte werden nach der Barwertmethode unter «Forderungen gegenüber Kunden» bilanziert.
Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen
Für gefährdete Forderungen werden Einzelwertberichtigungen aufgrund regelmässiger Analysen der einzelnen Kreditengagements unter Berücksichtigung der Bonität des Schuldners beziehungsweise des Gegen­partei­risikos sowie des geschätzten netto realisierbaren Veräusserungswertes der Deckungen gebildet. Falls die Rückführung der Forderung ausschliesslich von der Verwertung der Sicherheiten abhängig ist, wird der ungedeckte Teil vollumfänglich wertberichtigt.
Bei einer gefährdeten Forderung ist im Rahmen einer Fortführungs­strategie die Aufrecht­erhaltung einer freien Kreditlimite möglich. Für solche nicht ausgeschöpften Kreditlimiten werden bei Bedarf Rückstellungen für Ausser­bilanz­geschäfte gebildet. Bei Kontokorrent­krediten, deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt, erfolgt die erstmalige sowie spätere Bildung der Risikovorsorge gesamthaft (das heisst Einzelwert­berichtigungen für die effektive Benützung und Rückstellungen für die nicht ausgeschöpfte Kreditlimite) über die Position «Veränderungen von ausfallrisiko­bedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Bei Veränderungen der Ausschöpfung wird eine entsprechende erfolgsneutrale Umbuchung zwischen Einzelwert­berichtigungen und Rückstellungen vorgenommen. Auflösungen von freiwerdenden Einzelwert­berichtigungen oder Rückstellungen erfolgen ebenfalls über die Position «Veränderungen von ausfall­risikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft».
Zinsen und entsprechende Kommissionen, die seit über 90 Tagen fällig, aber nicht bezahlt sind, gelten als überfällig. Im Falle von Kontokorrentkrediten gelten Zinsen und Kommissionen als überfällig, wenn die erteilte Kreditlimite seit über 90 Tagen überschritten ist. Überfällige und gefährdete Zinsen (einschliesslich March­zinsen) und Kommissionen werden nicht mehr als Ertrag verbucht, sondern direkt den ausfall­risiko­bedingten Wertberichtigungen zugewiesen.
Die Ausbuchung einer Forderung erfolgt spätestens dann, wenn ein Rechtstitel den Abschluss des Verwertungs­verfahrens bestätigt.
Gefährdete Forderungen werden wieder als vollwertig eingestuft, das heisst, die Wertberichtigung aufgelöst, wenn die ausstehenden Kapitalbeträge und Zinsen wieder fristgerecht gemäss den vertraglichen Verein­barungen bezahlt und weitere Bonitätskriterien erfüllt werden.
Einzelwertberichtigungen auf Kreditpositionen werden pro Position nach dem Vorsichtsprinzip berechnet und von der entsprechenden Forderung in Abzug gebracht.
Wertberichtigungen für erwartete Verluste auf nicht gefährdeten Forderungen
Wertberichtigungen für erwartete Verluste werden nach einem risikobasierten Ansatz auf Basis von historischen Ausfallparametern und unter Berücksichtigung der Restlaufzeit gebildet (siehe Abschnitt «Ablauf zur Bestimmung von Wertberichtigungen und Rückstellungen».

Forderungen und Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte)
Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlage inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst. Geborgte oder als Sicherheit erhaltene Wertschriften werden nur dann bilanzwirksam erfasst, wenn die Raiffeisen Gruppe die Kontrolle über die Rechte erlangt, welche diese Wertschriften beinhalten. Ausgeliehene und als Sicherheit bereitgestellte Wertschriften werden nur dann aus der Bilanz ausgebucht, wenn die Raiffeisen Gruppe die mit diesen Wert­schriften verbundenen Rechte verliert. Die Marktwerte der geborgten und ausgeliehenen Wert­schriften werden täglich überwacht, um gegebenen­falls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern. Erhaltene oder bezahlte Gebühren aus dem Darlehens- und Pensionsgeschäft mit Wertschriften werden als Kommissionsertrag beziehungsweise Kommissionsaufwand periodengerecht verbucht.
Pensionsgeschäfte mit Wertschriften (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte)
Die mit einer Verkaufsverpflichtung erworbenen Wertschriften (Reverse-Repurchase-Geschäfte) und Wert­papiere, die mit einer Rückkaufsverpflichtung veräussert wurden (Repurchase-Geschäfte), werden als gesicherte Finanzierungsgeschäfte betrachtet und zum Wert der erhaltenen oder gegebenen Barhinterlage inklusive aufgelaufener Zinsen erfasst.
Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst beziehungsweise ausgebucht, wenn die Kontrolle über die Rechte, welche diese Wertschriften beinhalten, erlangt beziehungsweise abgetreten wird. Die Marktwerte der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden täglich überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten bereitzustellen oder einzufordern.
Der Zinsertrag aus Reverse-Repurchase-Geschäften und der Zinsaufwand aus Repurchase-Geschäften werden über die Laufzeit der zugrunde liegenden Transaktion periodengerecht abgegrenzt.

Handelsgeschäft und Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

Das Handelsgeschäft und die Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft werden zum Fair Value bewertet und bilanziert. Positionen, für welche kein repräsentativer Markt vorliegt, werden nach dem Niederstwertprinzip bilanziert. Sowohl die aus dieser Bewertung resultierenden Gewinne und Verluste als auch die während der Periode realisierten Gewinne und Verluste werden unter der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» ausgewiesen. Dies gilt auch für Zinsen und Dividenden auf Handelsbeständen. Dem Handelserfolg werden Kapitalrefinanzierungs­kosten für eingegangene Handels­positionen belastet, welche dem Zinsertrag gutgeschrieben werden. Zudem werden Erträge aus Festübernahmen von Wertschriften­emissionen im Handelserfolg ausgewiesen.

Positive und negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

Bilanzierung
Die Wiederbeschaffungswerte sämtlicher als Eigenhändler abgeschlossenen Kontrakte werden, unabhängig von der erfolgswirksamen Behandlung, bilanziert. Die Wiederbeschaffungswerte aus börslich gehandelten, in Kommission abgeschlossenen Kontrakten werden nur in dem Umfang bilanziert, als sie nicht mittels Margen­hinterlagen gedeckt sind. Die Wieder­beschaffungswerte aus ausserbörslich gehandelten, in Kommission abgeschlossenen Kontrakten werden immer ausgewiesen.
Sämtliche Absicherungstransaktionen der Bereiche Treasury und Structured Products & FX Advisory werden über das Handelsbuch abgeschlossen, das heisst die Bereiche Treasury und Structured Products & FX Advisory gelangen nicht selbst an den Markt. Bilanziert sind ausschliesslich die Wiederbeschaffungswerte mit externen Gegenparteien. Im Anhang 4 «Derivative Finanzinstrumente» werden die Wiederbeschaffungswerte und das Kontraktvolumen mit externen Gegenparteien ausgewiesen, wobei die Wiederbeschaffungswerte und das Kontraktvolumen der internen Absicherungsgeschäfte unter «Absicherungsinstrumente» anhand der Wiederbeschaffungswerte und des Kontraktvolumens der internen Absicherungsgeschäfte der Bereiche Treasury und Structured Products & FX Advisory ermittelt werden.
Bei den emittierten Strukturierten Produkten von Raiffeisen Schweiz, bei denen eine Schuld­verschreibung enthalten ist, wird das Derivat vom Basisvertrag getrennt und separat bewertet. Die Schuldver­schreibungen (Basisverträge) werden unter «Anleihen und Pfandbrief­darlehen» zum Nominalwert bilanziert. Agios und Disagios werden in der Position «Passive Rechnungs­abgrenzungen» beziehungsweise «Aktive Rechnungs­abgrenzungen» ausgewiesen und über die Restlaufzeit gegen den Zinserfolg realisiert. Die emittierten Strukturierten Produkte ohne eigene Schuld­verschreibung und die derivativen Anteile aus den Strukturierten Produkten mit eigener Schuldverschreibung werden in der Position «Positive Wieder­beschaffungswerte derivativer Finanz­instrumente» beziehungsweise «Negative Wieder­beschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente» zum Fair Value ausgewiesen.
Die Strukturierten Produkte, welche bei Raiffeisen Switzerland B.V. Amsterdam emittiert werden, sind zum Fair Value bewertet. Diese Produkte werden unter den «Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung» zum Marktwert bilanziert.
Behandlung in der Erfolgsrechnung
Die im Handelsbuch erfassten derivativen Finanzinstrumente werden zum Fair Value bewertet.
Derivative Finanzinstrumente, die im Rahmen des Bilanz­struktur­managements zur Absicherung von Zins­änderungs­risiken eingesetzt werden, werden nach der Accrual-Methode bewertet. Zinsbezogene Gewinne und Verluste aus der vorzeitigen Realisierung von Kontrakten werden über die Restlaufzeit abgegrenzt.
Der Strukturierungserfolg der selbst emittierten Strukturierten Produkte sowie der Erfolg aus der kommissions­weisen Emission von Strukturierten Produkten von anderen Emittenten werden im «Kommissions­ertrag aus dem Wertschriften- und Anlagegeschäft» verbucht.

Finanzanlagen

Festverzinsliche Schuldtitel sowie Options­anleihen werden nach dem Niederstwert­prinzip bewertet, sofern keine Absicht zur Haltung bis Endfällig­keit besteht. Schuldtitel, die mit der Absicht der Haltung bis Endfällig­keit erworben wurden, werden nach der Accrual-Methode bewertet, das heisst das Agio beziehungs­weise Disagio wird über die Restlaufzeit abgegrenzt. Beteiligungs­titel werden nach dem Niederstwert­prinzip bewertet. Aus dem Kreditgeschäft übernommene und andere Liegenschaften und Beteiligungs­titel, die zum Wiederverkauf bestimmt sind, werden unter den Finanzanlagen ausgewiesen und nach dem Niederstwert­prinzip bewertet. Als Niederstwert gilt der tiefere Wert von Anschaffungswert und Liquidations­wert. Die Edelmetall­bestände zur Deckung der ihnen gegenüberstehenden Verpflichtungen aus Edelmetall­konten werden zu Marktwerten am Bilanzstichtag bewertet. Ist ausnahmsweise kein Fair Value verfügbar, erfolgt die Bewertung zum Niederstwert­prinzip.
Bei Umschichtungen zwischen Finanzanlagen und Beteiligungen werden die umgeschichteten Finanz­instrumente zum Buchwert gemäss Art. 17 RelV-FINMA transferiert.
Wertberichtigungen für erwartete Verluste

Gemäss RelV-FINMA sind auf der Position Finanzanlagen (Schuldtitel mit Haltung bis Endfälligkeit) Wert­berichtigungen für erwartete Verluste zu bilden. Diese Wertberichtigungen für erwartete Verluste werden nach einem risikobasierten Ansatz auf Basis von historischen Ausfallparametern und unter Berücksichtigung der Restlaufzeit gebildet (siehe Abschnitt «Ablauf zur Bestimmung von Wertberichtigungen und Rückstellungen».)

Nicht konsolidierte Beteiligungen

Unter den nicht konsolidierten Beteiligungen werden Minderheitsbeteiligungen von 20 bis 50 Prozent sowie die unwesentlichen Mehrheitsbeteiligungen (RAInetworks Pte. Ltd., Valyo AG, Quichet AG, Sedunimmo SA) ausgewiesen und nach der Equity-Methode bewertet.
Ferner werden unter dieser Bilanzposition Beteiligungen von unter 20 Prozent sowie sämtliche Beteiligungen mit Infrastrukturcharakter bilanziert. Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip, das heisst Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen. Die Werthaltigkeit wird auf jeden Bilanzstichtag überprüft.

Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich wertvermehrender Investitionen bilanziert und linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:
Geschätzte Nutzungsdauer von SachanlagenJahre
Liegenschaften66 Jahre
Um- und Einbauten in gemieteten Räumlichkeitengesamte Mietdauer, maximal 15 Jahre
Mobiliar und Einrichtungen8 Jahre
Sonstige Sachanlagen5 Jahre
Selbst entwickelte oder erworbene Kernbankensoftware10 Jahre
EDV-Anlagen und übrige Software3 Jahre
Kleininvestitionen werden direkt über den Geschäftsaufwand verbucht. Umfassende, wertvermehrende Renovationen werden aktiviert, während Unterhalt und Reparaturen als Aufwand ausgewiesen werden. Die Aktivierung von Aufwänden im Zusammenhang mit der Realisierung und Weiter­entwicklung der neuen Kernbanken­systeme erfolgt über die Position «Anderer ordentlicher Ertrag». Liegenschaften, Anlagen im Bau und Kernbanken­systeme werden ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, ab dem sie genutzt werden. Unbebautes Bauland wird nicht abgeschrieben.
Die Sachanlagen werden auf jeden Bilanz­stichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft, wenn Ereignisse oder Umstände Anlass zur Vermutung geben, dass der Buchwert nicht mehr werthaltig ist. Eine allfällige Wertbeein­trächtigung wird über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» erfolgs­wirksam verbucht. Falls sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit einer Sachanlage eine veränderte Nutzungsdauer ergibt, wird der Rest­buchwert planmässig über die neu festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben.

Immaterielle Werte

Goodwill: Falls bei der Akquisition einer Gesellschaft die Erwerbs­kosten höher sind als die übernommenen und nach konzern­einheitlichen Richt­linien bewerteten Netto­aktiven, wird die verbleibende Grösse als Goodwill aktiviert. Der Goodwill wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungs­zeitraum beträgt in der Regel fünf Jahre, in begründeten Fällen höchstens zehn Jahre.
Übrige immaterielle Werte: Erworbene immaterielle Werte werden bilanziert, wenn sie über mehrere Jahre einen für das Unternehmen messbaren Nutzen bringen. Selbst erarbeitete immaterielle Werte werden nicht aktiviert. Immaterielle Werte werden zu Anschaffungs­kosten bilanziert und linear über ihre geschätzte Nutzungs­dauer innert maximal fünf Jahren abgeschrieben.
Überprüfung der Werthaltigkeit: Die immateriellen Werte werden auf jeden Bilanz­stichtag auf ihre Werthaltig­keit überprüft, wenn Ereignisse oder Umstände Anlass zur Vermutung geben, dass der Buchwert nicht mehr werthaltig ist. Eine allfällige Wertbeein­trächtigung wird über die Position «Wert­berichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» erfolgs­wirksam verbucht. Falls sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit eines immateriellen Wertes eine veränderte Nutzungs­dauer ergibt, wird der Restbuchwert planmässig über die neu festgelegte Nutzungs­dauer abgeschrieben.

Rückstellungen

Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken, die auf einem Ereignis in der Vergangenheit basieren und eine wahrscheinliche Verpflichtung darstellen, werden nach dem Vorsichts­prinzip Rück­stellungen gebildet. Bezüglich Rückstellungen für nicht ausgeschöpfte Kredit­limiten verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel «Forderungen gegenüber Banken und Kunden, Hypothekar­forderungen, Wertberichtigungen».

Reserven für allgemeine Bankrisiken

Die Bildung von Reserven für allgemeine Bankrisiken ist möglich. Diese sind in Übereinstimmung mit den Rechnungs­legungs­vorschriften vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen latente Risiken im Geschäfts­gang der Raiffeisen Gruppe.

Steuern

Die Steuern werden aufgrund des Ergebnisses des Berichtsjahres berechnet und verbucht. Auf unver­steuerten Reserven werden latente Steuern von 16,1 Prozent (Vorjahr: 16,2 Prozent) berechnet und als Rück­stellung für latente Steuern ausgewiesen.

Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen

Der Ausweis unter den Ausserbilanzgeschäften erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden Rück­stellungen gebildet.

Für Eventualverpflichtungen und unwider­rufliche Zusagen werden Rück­stellungen für erwartete Verluste nach einem risikobasierten Ansatz auf Basis von historischen Ausfall­parametern und unter Berücksichtigung der Restlauf­zeit gebildet (siehe Abschnitt «Ablauf zur Bestimmung von Wert­berichtigungen und Rückstellungen».)

Änderung gegenüber dem Vorjahr

Per 31. Dezember 2022 sind die bislang voll­konsolidierten Gesellschaften RAInetworks Pte. Ltd., Valyo AG, Quichet AG und Sedunimmo SA dekonsolidiert worden, da diese unwesentlich sind. Diese Beteiligungen werden neu unter der Bilanz­position «Nicht konsolidierte Beteiligungen» geführt und nach der Equity-Methode bewertet. Der Einfluss auf die konsolidierte Jahres­rechnung ist unwesentlich, weshalb auf eine Anpassung der Vorjahres­werte (Restatement) im Sinne von Art. 87 i.V.m. Art. 69 RelV-FINMA verzichtet wird.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanz­stichtag sind keine Ereignisse mit wesentlichem Einfluss auf das Geschäfts­ergebnis eingetreten.