Offenlegung
Offenlegungspflichten
Die Raiffeisen Gruppe als zentrale Organisation ist zur Erfüllung der Eigenmittelvorschriften verpflichtet und untersteht damit den aufsichtsrechtlich geforderten Offenlegungspflichten. Die Publikation erfolgt im Einklang mit den Vorschriften der Eigenmittelverordnung (ERV) und dem FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken».
Mit Verfügung vom 16. Juni 2014 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Raiffeisen Gruppe als systemrelevant erklärt. Systemrelevante Banken unterliegen gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» einer speziellen vierteljährlichen Offenlegungspflicht. Die entsprechenden Angaben zu den risikogewichteten Kapitalanforderungen sowie zu den ungewichteten Kapitalanforderungen (Leverage-Ratio) sind auf der Webseite von Raiffeisen verfügbar.
Der Geschäftsbericht enthält auf den nächsten Seiten eine Auswahl von Tabellen, welche gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» offenzulegen sind. Die vollständige Offenlegung mit den qualitativen und quantitativen Angaben zu Risiken, Eigenmittelausstattung und Liquidität ist auf der Webseite von Raiffeisen report.raiffeisen.ch/downloads aufgeschaltet.
Bei den offengelegten quantitativen Informationen handelt es sich um Angaben aus der Optik der Eigenmittelunterlegung nach ERV. Diese können teilweise nicht direkt mit den in der konsolidierten Rechnung gemachten Angaben (Optik gemäss FINMA-RS 2020/1 «Rechnungslegung – Banken», «Rechnungslegungsverordnung-FINMA») abgestimmt werden. Der für die Eigenmittelberechnung relevante Konsolidierungskreis deckt sich mit demjenigen gemäss Rechnungslegung.