Corporate Governance
Vergütungsbericht
Die Vergütungspolitik von Raiffeisen steht im Einklang mit ihren genossenschaftlichen Werten und unterstreicht die «Wir-Kultur» der Bankengruppe. Grossen Wert legt Raiffeisen auf die Lohngleichheit zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit denselben oder ähnlichen Funktionen und in derselben Funktionsstufe. Jede Raiffeisenbank legt ihr Vergütungsmodell eigenständig fest und orientiert sich dabei an den Empfehlungen von Raiffeisen Schweiz.
Vergütungsbericht Raiffeisen Gruppe
Im Berichtsjahr hat die Raiffeisen Gruppe (Raiffeisen Schweiz inkl. Raiffeisenbanken und vollkonsolidierter Gesellschaften) Gesamtvergütungen im Umfang von 1’132’900’833 Franken ausgerichtet. Der Anteil der variablen Vergütungen (ohne Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorge- und Sozialversicherungen) betrug 59’818’147 Franken.
Gesamtvergütungen 2022
in CHF | 2021 | 2022 | ||||||
Summe der Gesamtvergütungen der Raiffeisen Gruppe1 | 1'106'395'732 | 1'132'900'833 | ||||||
davon Summe des Gesamtpools der variablen Vergütungen der Raiffeisen Gruppe | 58'621'036 | 59'818'147 | ||||||
1 Ohne Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorge- und Sozialversicherungen. |
Vergütungsbericht Raiffeisen Schweiz
Ein wettbewerbsfähiges Vergütungsmodell spielt für Raiffeisen Schweiz als Arbeitgeberin eine zentrale Rolle. Das Vergütungssystem ist unter anderem darauf ausgerichtet, qualifizierte Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen und längerfristig zu binden.
Das Vergütungssystem von Raiffeisen Schweiz richtet sich nach den Vorgaben aus Gesetzen, Regeln und Vorschriften, insbesondere aus dem Rundschreiben 10/1 «Vergütungssysteme» der FINMA.
Vergütungsgovernance
Der Nominations- und Vergütungsausschuss (NVA) besteht aus drei bis fünf Mitgliedern des Verwaltungsrats von Raiffeisen Schweiz. Für die Amtsperiode 2022 bis 2024 besteht der NVA aus vier Mitgliedern und wird seit dem 18. Juni 2022 von Sandra Lathion präsidiert. Sie übernahm das Präsidium von Thomas Rauber, der weiterhin Mitglied im NVA ist. Der NVA ist für die Ausführung des vom Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz erlassenen Vergütungsreglements verantwortlich und prüft die Vorschläge bezüglich der Vergütungen an die Geschäftsleitung sowie an den Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz. Er unterbreitet dem Verwaltungsrat Empfehlungen zur Genehmigung der vorgeschlagenen Vergütungen. Zudem beurteilt der NVA gemeinsam mit dem Verwaltungsrat die Leistung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz. Zusammen mit dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung prüft der NVA die Leistungsbeurteilungen der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz.
Der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz ist verantwortlich für die nachfolgenden Punkte:
- Er erlässt die Vergütungspolitik in Form eines Reglements für Raiffeisen Schweiz und in Form von Empfehlungen für die Raiffeisenbanken.
- Er genehmigt den ihm jährlich vom Nominations- und Vergütungsausschuss vorgelegten Bericht zu den Vergütungen.
- Er überprüft seine Vergütungspolitik in regelmässigen Abständen sowie auch bei Vorliegen von Hinweisen, die eine Überprüfung beziehungsweise Überarbeitung notwendig erscheinen lassen.
- Er lässt regelmässig durch die externe und bei Bedarf die Interne Revision die Ausgestaltung und Umsetzung seiner Vergütungspolitik überprüfen.
- Er entscheidet regelmässig über die Höhe der Summe der kollektiven Erfolgsbeteiligung.
- Er legt für die Mitglieder der Geschäftsleitung und den Leiter Interne Revision den festen Teil der Vergütung sowie die kollektive Erfolgsbeteiligung fest, inklusive Zuwendungen an die berufliche Vorsorge.
Der Nominations- und Vergütungsausschuss prüft die vorgeschlagenen Vergütungen an die Geschäftsleitung und an den Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz.
Der NVA hielt im Geschäftsjahr 2022 acht Sitzungen mit einer Anwesenheitsquote von 100 Prozent ab. Seine Schwerpunktthemen waren folgende:
- Bestätigungswahlen der Mitglieder und des Präsidenten des Verwaltungsrats Raiffeisen Schweiz
- Vervollständigung der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz
- Leistungsstrategie 2023+ der Raiffeisen Pensionskasse
- Neukonstitution des NVA
- Überprüfung der Anstellungsbedingungen bei Raiffeisen Schweiz
- Intensiver Austausch mit internen und externen Anspruchsgruppen
Vervollständigung der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz
Raiffeisen Schweiz hat im Berichtsjahr die vakanten Positionen in der Geschäftsleitung sowie die im Rahmen der Strategieumsetzung neu geschaffene Position des Chief Operating Officer (COO) besetzt. Roland Altwegg, der das Departement Produkte & Investment Services ad interim führte, übernahm per 24. Februar 2022 definitiv die Leitung dieses Departements. Uwe Krakau leitet seit dem 1. Juli 2022 das Departement Operating Services, das bis dahin interimistisch von Christian Poerschke, Leiter Departement Finanzen & Personal, geführt wurde. Robert Schleich, interimistischer Leiter des Departements IT, übergab per 1. September 2022 die Departementsleitung an Niklaus Mannhart.
Einbezug von zusätzlichen Sitzungsteilnehmenden
Die Vorsitzende des Nominations- und Vergütungsausschusses lädt bei Bedarf weitere Mitglieder des Verwaltungsrats, Mitglieder der Geschäftsleitung, weitere Fachspezialistinnen und -spezialisten, Vergütungsberaterinnen und -berater sowie externe Rechtsberaterinnen und -berater zur Teilnahme an Sitzungen ein. An Gesprächen über ihre eigene Vergütung nehmen die betroffenen Personen (zum Beispiel Mitglieder der Geschäftsleitung) nicht teil.
Regelmässige Prüfung der operativen Umsetzung
Die Interne Revision beurteilt regelmässig die operative Umsetzung des Vergütungsreglements bei Raiffeisen Schweiz, um sicherzustellen, dass die Vergütungssystematik von Raiffeisen Schweiz eingehalten wird. Der Abschlussbericht der Internen Revision bestätigt, dass die Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems der Vergütungspolitik und den einschlägigen rechtlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen.
Die Genehmigungsstruktur der Vergütung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Genehmigungsstruktur der Vergütung | Raiffeisen Schweiz
Thema | Nominations- und Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | |||
Erarbeitung oder Änderung der Vergütungspolitik | Empfehlung | Genehmigung | |||
Vergütungsbericht | Empfehlung | Genehmigung | |||
Vergütung für | |||||
Vorsitzenden der Geschäftsleitung | Empfehlung | Genehmigung | |||
übrige Mitglieder der Geschäftsleitung und den Leiter der Internen Revision1 | Empfehlung1 | Genehmigung | |||
Verwaltungsrat | Empfehlung | Genehmigung | |||
Gesamtsumme der variablen Vergütung der Raiffeisen Schweiz | Empfehlung | Genehmigung | |||
1 Im Beisein des Vorsitzenden der Geschäftsleitung (ohne Vergütungsentscheid Leiter Interne Revision). |
An der Generalversammlung 2022 von Raiffeisen Schweiz hat der Verwaltungsrat beantragt, dem Vergütungsbericht 2021 in einer Konsultativabstimmung zuzustimmen. Diesen Antrag hat die Generalversammlung mit 98,5 Prozent der Stimmen befürwortet.
Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik der Raiffeisen Gruppe ist darauf ausgerichtet, die Interessen der Mitarbeitenden mit jenen der Kundinnen und Kunden in Einklang zu halten. Die Raiffeisenbanken sowie Raiffeisen Schweiz haben je ein eigenständiges Vergütungsmodell. Diese regeln die detaillierten Vergütungsbestimmungen für die Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder beziehungsweise für die Bankleitung sowie die Grundsätze zur Gesamtvergütung für alle Mitarbeitende. Die Raiffeisenbanken orientieren sich dabei an den Empfehlungen von Raiffeisen Schweiz und an den lokalen Marktverhältnissen.
Das Vergütungsmodell von Raiffeisen Schweiz ist auf die Geschäftsstrategie abgestimmt. Dabei werden Ziele, Werte, Genossenschaftskultur und eine langfristige sowie nachhaltige Ausrichtung der Gruppe angemessen berücksichtigt. Zudem legt Raiffeisen Schweiz grossen Wert auf ein einfaches und transparent gestaltetes Vergütungssystem.
Einer der wichtigsten Aspekte aus Sicht von Raiffeisen Schweiz als Arbeitgeberin bleibt die Gleichstellung von Frau und Mann – insbesondere bei der Lohngleichheit. Dabei folgt Raiffeisen Schweiz dem Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit». Die 2021 durchgeführte Analyse bestätigte, dass Raiffeisen Schweiz die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern einhält, und Raiffeisen erhielt dafür das Zertifikat «Fair-ON-Pay».
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung über die Grundsätze der Vergütungspolitik von Raiffeisen Schweiz.
Die Vergütungspolitik ist darauf ausgerichtet, die Interessen von Mitarbeitenden mit denjenigen der Kundinnen und Kunden in Einklang zu halten.
Grundsätze der Vergütungspolitik | Raiffeisen Schweiz
Grundsätze der Vergütungspolitik | Raiffeisen Schweiz | |||
Transparenz | Das Vergütungssystem von Raiffeisen Schweiz ist einfach und transparent gestaltet, wobei das Prinzip «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» als absolute Selbstverständlichkeit gilt. | ||
Strategische Ausrichtung | Das Vergütungssystem ist auf die Geschäftsstrategie abgestimmt. Dabei werden sowohl die Ziele, Werte, Genossenschaftskultur als auch die langfristige und nachhaltige Ausrichtung der Gruppe angemessen berücksichtigt. | ||
Risikoberücksichtigung | Die Anreize sind so gestaltet, dass ein angemessenes Geschäftsverhalten gefördert wird und potenzielle Interessenkonflikte und übermässiges Risikoverhalten vermieden werden. | ||
Leistungsorientierung | Das Vergütungssystem setzt angemessene Anreize im Sinne einer Leistungsorientierung und -differenzierung. | ||
Marktpositionierung | Das Vergütungssystem ist attraktiv genug, um Talente zu rekrutieren, zu motivieren und langfristig zu binden. Die Angemessenheit der Vergütung wird auf Basis regelmässiger Marktvergleiche überprüft. | ||
Vergütungssystem
Das Vergütungssystem von Raiffeisen Schweiz soll attraktiv genug sein, um neue Talente zu rekrutieren, Mitarbeitende zu motivieren und langfristig zu binden. Im Vordergrund steht jedoch die kollektive Teamleistung. Anreize sind so gestaltet, dass ein angemessenes Geschäftsverhalten gefördert wird und potenzielle Interessenkonflikte und übermässiger Risikoappetit vermieden werden. Für alle Risikoträgerinnen und Risikoträger und Mitarbeitenden von Raiffeisen Schweiz sind limitierte Maximalvergütungen («Caps») definiert. Die gesamte Vergütung wird als Barzahlung in nicht aufgeschobener Form ausgerichtet.
Die Vergütung an alle Mitarbeitenden (inklusive der Mitglieder der Geschäftsleitung, des Senior Managements und Kontrollfunktionen) setzt sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
- Marktgerechte feste Vergütung: Die feste Vergütung wird individuell vereinbart. Sie orientiert sich an der definierten Funktion und den Fähigkeiten und Kenntnissen des Mitarbeitenden. Zudem muss sie im Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig sein. Die gesamte feste Vergütung wird als Barzahlung ausgerichtet.
- Kollektive Erfolgsbeteiligung: Die variable Vergütung basiert auf dem Erfolg der Gruppe und wird in Form einer kollektiven Erfolgsbeteiligung ausbezahlt. Sie macht einen geringen Betrag an der Gesamtvergütung aus. Dieser niedrige prozentuale Anteil ist abhängig von der Funktionsstufe und somit für alle Mitarbeitenden derselben Funktionsstufe gleich, unabhängig davon, in welchem Aufgabengebiet sie eingesetzt sind. Somit unterstreicht Raiffeisen Schweiz die Zusammenarbeit und den kollektiven Teamgeist. Die kollektive Erfolgsbeteiligung kann an Mitarbeitende aller Funktionen, einschliesslich Kontrollfunktionen, ausgerichtet werden. Bei Mitarbeitenden mit Kontrollfunktionen wird insbesondere darauf geachtet, dass das Vergütungssystem keine Anreize setzt, die zu Interessenkonflikten mit ihren Aufgaben führen könnten. Die kollektive Erfolgsbeteiligung ist eine freiwillige, variable Leistung von Raiffeisen Schweiz als Arbeitgeberin. Sie orientiert sich am differenzierten Rollenverständnis von Raiffeisen Schweiz als Dienstleisterin für die Raiffeisenbanken, als Umsetzerin gruppenweiter Projekte sowie als attraktive, fortschrittliche und ergebnisorientierte Arbeitgeberin. Es besteht im Allgemeinen kein vertraglich garantierter Anspruch auf die Auszahlung einer kollektiven Erfolgsbeteiligung.
Zudem werden im branchenüblichen Masse Lohnnebenleistungen im Rahmen der gültigen Reglemente und Weisungen ausgerichtet.
Anerkennung besonderer Teamleistungen
Raiffeisen Schweiz führte per 1. Januar 2021 zwei Anerkennungsprogramme ein: «Teamplayers» und «Teampreis». Beide Programme wurden 2022 fortgeführt. Die Auszeichnung «Teamplayers» macht besondere Leistungen von Teams, wie zum Beispiel Organisationseinheiten, Projektteams oder Arbeitsgruppen, über alle Hierarchiestufen hinweg in der ganzen Organisation sichtbar. Die «Teamplayers» werden von den Mitarbeitenden von Raiffeisen Schweiz gewählt. Mit dem «Teampreis» können Führungskräfte während des ganzen Jahres flexibel und unbürokratisch ihren Teams für überdurchschnittliche Leistungen Anerkennung zeigen – beispielsweise in Form eines gemeinsamen Teamevents. In beiden Anerkennungsprogrammen steht die Teamleistung im Vordergrund.
Festlegung der Vergütung an den Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrats von Raiffeisen Schweiz werden entsprechend ihrer Verantwortung und ihrem Zeitaufwand vergütet. In diesem Rahmen werden jene Mitglieder höher entschädigt, die einem Ausschuss angehören, einen Ausschuss leiten oder den Verwaltungsrat präsidieren. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten keine kollektive Erfolgsbeteiligung. Somit bestehen für die Mitglieder des Verwaltungsrats keine Anreize, die zu unnötigem risikoaffinem Verhalten führen.
Entsprechend dem gültigen Vergütungsreglement erhielt der Präsident des Verwaltungsrats eine feste Vergütung von 700’000 Franken und hatte keinen Anspruch auf eine Ausschussvergütung. Der stellvertretende Verwaltungsratspräsident erhielt eine feste Vergütung von 140’000 Franken. Die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats bezogen eine feste Vergütung von 90’000 Franken. Der Verwaltungsratspräsident bezog eine Spesenpauschale von 12’000 Franken für seine Repräsentationspflichten. Für die übrigen Verwaltungsratsmitglieder beträgt die jährliche Spesenpauschale 6’000 Franken.
Des Weiteren erhielten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats für ihre Engagements in den vier Ausschüssen (Strategie- und Innovationsausschuss, Prüfausschuss, Risikoausschuss, Nominations- und Vergütungsausschuss) folgende Vergütungen:
- als Mitglied: 30’000 Franken
- als Präsident oder Präsidentin: 50’000 Franken
Wird ein Mitglied des Verwaltungsrates interimistisch für eine Funktion ernannt, so steht diesem die Vergütung dieser Funktion zu. Die Gesamtvergütungen an die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder sind der weiter unten aufgeführten Vergütungstabelle zu entnehmen. Die Organkredite an die Verwaltungsratsmitglieder sind im Geschäftsbericht unter Anhang 17 offengelegt. Bei Krediten an die Mitglieder des Nominations- und Vergütungsausschusses ist der Verwaltungsrat, bei Krediten an alle weiteren Verwaltungsratsmitglieder der NVA die Bewilligungsinstanz.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats von Raiffeisen Schweiz werden entsprechend ihrer Verantwortung und ihrem Zeitaufwand entschädigt.
Festlegung der Vergütung an die Geschäftsleitung
Auch im Berichtsjahr 2022 sind die an der Delegiertenversammlung vom 15. Juni 2019 kommunizierten maximalen Vergütungen an die Geschäftsleitung und den Leiter der Internen Revision eingehalten worden. Die Obergrenze der Vergütung an den Vorsitzenden der Geschäftsleitung beträgt 1,5 Millionen Franken (brutto) und für die übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung je maximal 1,0 Million Franken (brutto). Die Jahresvergütung an die Geschäftsleitung setzt sich aus einer festen Vergütung und einer kollektiven Erfolgsbeteiligung zusammen.
Die Vergütung an die Geschäftsleitung besteht aus einer festen Vergütung und einer kollektiven Erfolgsbeteiligung.
Feste Vergütung
Die feste Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung und den Leiter der Internen Revision orientiert sich am Arbeitsmarktwert, den Anforderungen des zugeteilten Departements, der Führungsverantwortung und der Seniorität. Jedes Mitglied der Geschäftsleitung und der Leiter der Internen Revision erhalten ein festes Grundgehalt, das jährlich vom Nominations- und Vergütungsausschuss überprüft wird. Die Vorsorge- und Nebenleistungen für Geschäftsleitungsmitglieder und den Leiter der Internen Revision entsprechen den marktüblichen Bedingungen.
Kollektive Erfolgsbeteiligung
Der Prozess und die Leitplanken zur Festlegung der variablen Vergütung in Form einer kollektiven Erfolgsbeteiligung sind sowohl für die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie den Leiter der Internen Revision wie auch für alle anderen berechtigten Mitarbeitenden von Raiffeisen Schweiz identisch.
Der Verwaltungsrat bestimmt die Höhe der kollektiven Erfolgsbeteiligung, die an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an den Leiter der Internen Revision ausgerichtet wird. Diese richtet sich nach den im Vergütungsreglement verankerten maximalen Vergütungssätzen.
Die Vergütungsstruktur ist so ausgestaltet, dass die kollektive Erfolgsbeteiligung an Personen mit Kontrollfunktionen in keiner Art und Weise von den von ihnen überwachten Risiken abhängt.
Vergütungen an den Verwaltungsrat
Für das Berichtsjahr 2022 galten weiterhin die seit dem 1. Januar 2019 gültigen und an der Delegiertenversammlung vom Juni 2019 präsentierten Vergütungsgrundsätze. Damit ergibt sich für die Mitglieder des Verwaltungsrats von Raiffeisen Schweiz eine Gesamtentschädigung (ohne Beiträge an die Personalvorsorge und Sozialversicherungen) von insgesamt 2’000’000 Franken für das Jahr 2022. Die Gesamtentschädigung liegt innerhalb der an der Generalversammlung 2021 in einer Konsultativabstimmung bestätigten maximalen Bruttogesamtvergütung. Zusätzlich beläuft sich im Jahr 2022 die Gesamtheit der Sozialleistungen zulasten des Arbeitgebers für die Mitglieder des Verwaltungsrats auf 380’820 Franken. Die Details zu den Vergütungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und ihren Funktionen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Vergütungen an den Verwaltungsrat | Raiffeisen Schweiz
in CHF Name | Funktion1 | Grundvergütung | Ausschussvergütung | Bruttogesamt- vergütung | Pauschalspesen | Arbeitgeberbeiträge Personalvorsorge und Sozial- versicherungen2 | ||||||||||||||||||
Müller, Thomas A. | Verwaltungsratspräsident, Mitglied RA | 700'000 | - | 700'000 | 12'000 | 131'457 | ||||||||||||||||||
Gantenbein, Pascal | Vize-Verwaltungsratspräsident, Präsident RA, Mitglied SIA | 140'000 | 80'000 | 220'000 | 6'000 | 41'262 | ||||||||||||||||||
Golob, Andrej | Verwaltungsrat, Mitglied SIA | 90'000 | 30'000 | 120'000 | 6'000 | 23'386 | ||||||||||||||||||
Lathion, Sandra | Verwaltungsrätin, Mitglied PA | 90'000 | 70'722 | 160'722 | 6'000 | 30'064 | ||||||||||||||||||
Mitglied NVA (bis 17.06.2022) | ||||||||||||||||||||||||
Präsidentin NVA (seit 18.06.2022) | ||||||||||||||||||||||||
Rauber, Thomas | Verwaltungsrat, Mitglied PA | 90'000 | 69'278 | 159'278 | 6'000 | 30'873 | ||||||||||||||||||
Präsident NVA (bis 17.06.2022) | ||||||||||||||||||||||||
Mitglied NVA (seit 18.06.2022) | ||||||||||||||||||||||||
Roussy, Olivier | Verwaltungsrat, Mitglied PA, Mitglied SIA | 90'000 | 60'000 | 150'000 | 6'000 | 29'327 | ||||||||||||||||||
Schwab, Beat | Verwaltungsrat, Präsident SIA, Mitglied NVA | 90'000 | 80'000 | 170'000 | 6'000 | 32'839 | ||||||||||||||||||
Valenzano Rossi, Karin | Verwaltungsrätin, Mitglied RA, Mitglied NVA | 90'000 | 60'000 | 150'000 | 6'000 | 28'451 | ||||||||||||||||||
Walker, Rolf | Verwaltungsrat, Präsident PA, Mitglied RA | 90'000 | 80'000 | 170'000 | 6'000 | 33'161 | ||||||||||||||||||
Total 2022 | 1'470'000 | 530'000 | 2'000'000 | 60'000 | 380'820 | |||||||||||||||||||
Total 2021 | 1'470'789 | 493'486 | 1'964'275 | 58'161 | 378'482 | |||||||||||||||||||
1 SIA = Strategie- und Innovationsausschuss PA = Prüfausschuss RA = Risikoausschuss NVA = Nominations- und Vergütungsausschuss | ||||||||||||||||||||||||
2 Die Arbeitgeberbeiträge Personalvorsorge und Sozialversicherungen umfassen Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV inklusive Vorsorgeleistungen. |
Vergütungen an die Geschäftsleitung
Die an die Mitglieder der Geschäftsleitung und den Leiter der Internen Revision von Raiffeisen Schweiz für das Berichtsjahr geleisteten Gesamtentschädigungen (ohne Beiträge an die Personalvorsorge und Sozialversicherungen) betragen 8’464’294 Franken. Dieser Betrag liegt innerhalb der an der Generalversammlung 2021 in einer Konsultativabstimmung bestätigten maximalen Bruttogesamtvergütung. Davon fällt die Summe von 1’476’364 Franken für das Grundgehalt und für die kollektive Erfolgsbeteiligung auf Heinz Huber, den Vorsitzenden der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz, als höchster auf ein Geschäftsleitungsmitglied entfallender Betrag. Die Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorge und Sozialversicherungen betragen gesamthaft 2’931’085 Franken1; davon entfallen 459’964 Franken auf Heinz Huber. Geschäftsbezogene Verwaltungsratsmandate von Geschäftsleitungsmitgliedern werden nicht zusätzlich honoriert und sind mit der Grundvergütung abgegolten. Die Informationen zu den Vergütungen auf Geschäftsleitungsebene sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
1 Hochrechnung, da die kollektive Erfolgsbeteiligung im April 2023 ausbezahlt wird.
1 Hochrechnung, da die kollektive Erfolgsbeteiligung im April 2023 ausbezahlt wird.
Vergütungen an die Geschäftsleitung | Raiffeisen Schweiz
in CHF Person/Instanz | Grundvergütung | Kollektive Erfolgsbeteiligung | Total Brutto- gesamtvergütung | Pauschalspesen | Arbeitgeberbeiträge Personalvorsorge und Sozial- versicherungen1,2 | |||||||||||||||
Huber, Heinz (Vorsitzender der Geschäftsleitung) | ||||||||||||||||||||
2022 | 1'318'182 | 158'182 | 1'476'364 | 24'000 | 459'964 | |||||||||||||||
2021 | 1'318'182 | 158'182 | 1'476'364 | 24'000 | 450'099 | |||||||||||||||
Geschäftsleitung sowie Leiter Interne Revision (Total)3,4 | ||||||||||||||||||||
2022 | 7'580'399 | 883'895 | 8'464'294 | 166'477 | 2'931'085 | |||||||||||||||
2021 | 8'147'596 | 870'062 | 9'017'658 | 190'700 | 3'003'917 | |||||||||||||||
Frühere Mitglieder der Geschäftsleitung5 | ||||||||||||||||||||
2022 | 410'523 | - | 410'523 | - | 186'489 | |||||||||||||||
2021 | 280'000 | - | 280'000 | - | 65'558 | |||||||||||||||
1 Die Arbeitgeberbeiträge Personalvorsorge und Sozialversicherungen umfassen Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV inklusive Vorsorgeleistungen. | ||||||||||||||||||||
2 Die Arbeitgeberbeiträge werden primär durch ein verändertes Modell in der Krankentaggeld Versicherung beeinflusst. | ||||||||||||||||||||
3 Inklusive im Berichtsjahr ausgeschiedener Mitglieder der Geschäftsleitung. | ||||||||||||||||||||
4 Inklusive Mitglieder der Geschäftsleitung ad interim. | ||||||||||||||||||||
5 Gesondert ausgewiesen, inkludiert in den Zahlen «Geschäftsleitung sowie Leiter Interne Revision (Total)». |
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung – Offenlegung nach
GRI-Standard 2021[GRI 2-21]
Die höchstbezahlte Person von Raiffeisen Schweiz erhielt im Geschäftsjahr 2022 eine Jahresgesamtvergütung von 1’476’364 Franken. Diese Summe steht in einem Verhältnis von 1:11 zum Medianwert der Jahresgesamtvergütung der Mitarbeitenden2 von Raiffeisen Schweiz.
Die Jahresgesamtvergütung der höchstbezahlten Person von Raiffeisen Schweiz hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert (+/–0 Prozent). Im selben Zeitraum ist der Medianwert der Jahresgesamtvergütung der Mitarbeitenden2 von Raiffeisen Schweiz um 2,3 Prozent angestiegen.
2 Alle Mitarbeitenden von Raiffeisen Schweiz im befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnis sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz (ohne höchstbezahlte Person).
2 Alle Mitarbeitenden von Raiffeisen Schweiz im befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnis sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz (ohne höchstbezahlte Person).
Weitere im Berichtsjahr geleistete Entschädigungen
Unter weiteren Entschädigungen versteht Raiffeisen Schweiz finanzielle Leistungen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Raiffeisen Schweiz. Darunter fallen Antrittsentschädigungen sowie Entschädigungen im Rahmen von Verzichten auf Ansprüche oder zur Kompensation von entstandenen finanziellen Nachteilen aufgrund des Stellenwechsels. Raiffeisen Schweiz vereinbart solche Entschädigungen nur in begründeten Ausnahmefällen. Bei Raiffeisen Schweiz müssen Antrittsentschädigungen sowie auch Entschädigungen im Rahmen von Verzichten auf Ansprüche oder zur Kompensation von entstandenen Nachteilen unter Einhaltung klarer und nachvollziehbarer Entscheidungsprozesse genehmigt werden.
Im Berichtsjahr wurden keine Antrittsentschädigungen entrichtet. Raiffeisen Schweiz zahlt keine Abgangsentschädigungen, da Raiffeisen Schweiz Abgangsentschädigungen als nicht geschuldete Vergütungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses betrachtet.
Gesamtvergütung Raiffeisen Schweiz
Raiffeisen Schweiz hat im Berichtsjahr Gesamtvergütungen (ohne Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorge und Sozialversicherungen) in der Höhe von 327’800’124 Franken ausgerichtet. Die für das Berichtsjahr geschuldeten Vergütungen (fester und variabler Teil) sind vollumfänglich im Personalaufwand erfasst. Es bestehen keine erfolgswirksamen Buchungen aus Vergütungen für frühere Berichtsjahre. Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahr eine Summe der kollektiven Erfolgsbeteiligung (ohne Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorge und Sozialversicherungen) für Raiffeisen Schweiz in Höhe von 12’591’053 Franken bewilligt und abgegrenzt. Davon entfallen 883’895 Franken auf die Geschäftsleitung und den Leiter der Internen Revision.
Die definitive Berechnung der kollektiven Erfolgsbeteiligung erfolgte per 31. Dezember 2022 und wurde dem Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz im Februar 2023 zum Entscheid vorgelegt. Das Auszahlungsdatum für die kollektive Erfolgsbeteiligung ist auf den Monat April 2023 festgelegt.
Von der Summe der kollektiven Erfolgsbeteiligung begünstigt ist wiederum derselbe Personenkreis wie in den vergangenen Jahren. Die finale Zahl der begünstigten Personen steht erst Ende April 2023 fest. Im Vorjahr wurde bei Raiffeisen Schweiz eine kollektive Erfolgsbeteiligung an 2’376 Personen ausgerichtet.
Die kollektive Erfolgsbeteiligung für das Berichtsjahr wird jeweils im April des Folgejahrs ausbezahlt.
Vergütungen | Raiffeisen Schweiz
Vergütung | ||||||||||||
in CHF | Gesamtvergütung1 | fest | variabel2 | |||||||||
Summe der Vergütungen Raiffeisen Schweiz3 | ||||||||||||
2022 | 327'800'124 | 315'209'071 | 12'591'053 | |||||||||
2021 | 337'193'774 | 324'674'094 | 12'519'680 | |||||||||
1 Bereinigt um den Effekt der Verselbstständigung von vier Niederlassungen ergäbe sich eine Steigerung der Gesamtvergütung um 13,4 Millionen Franken bzw. 4,3 Prozent. | ||||||||||||
2 Bereinigt um den Effekt der Verselbstständigung von vier Niederlassungen ergäbe sich eine Steigerung der variablen Vergütung um 0,9 Millionen Franken bzw. 7,8 Prozent. Bei der variablen Vergütung handelt es sich um eine Abgrenzung, die aufgrund von Erwartungswerten berechnet wird. Die effektive Auszahlung erfolgt im April des Folgejahres und weicht aufgrund von Personalmutationen bis zum Auszahlungszeitpunkt von der Abgrenzung ab. | ||||||||||||
3 Ohne Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorgeeinrichtungen und Sozialversicherungen. |
Vergütungen und Vergütungsempfehlungen
Raiffeisenbanken
Der Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz empfiehlt den Raiffeisenbanken, das lokale Vergütungssystem der Raiffeisenbanken an den Empfehlungen von Raiffeisen Schweiz auszurichten.
Raiffeisen Schweiz berät die Raiffeisenbanken und unterstützt sie in der Ausgestaltung und Umsetzung des lokalen Vergütungssystems unter Wahrung ihrer Eigenverantwortung. Die wesentlichen Merkmale der Empfehlungen sind folgende:
- Die Vergütung an Mitarbeitende der Raiffeisenbanken kann aus einem festen und einem variablen Teil bestehen. Ausgenommen von den variablen Vergütungen sind die Mitglieder des Verwaltungsrats.
- Die feste Vergütung orientiert sich dabei analog dem Modell von Raiffeisen Schweiz an einer klar definierten Funktion sowie an den Fähigkeiten und Kenntnissen des Mitarbeitenden.
- Gemäss dem Risikoprofil sowie dem ausgewogenen Geschäftsmodell der Raiffeisenbanken wird die gesamte Vergütung (fester und variabler Teil) als Barzahlung in nicht aufgeschobener Form ausgerichtet.
- Variable Vergütungen, die 3’000 Franken übersteigen, sind in der Raiffeisen Pensionskasse versichert.
- Der Verwaltungsrat entscheidet über die Gesamtsumme der variablen Vergütungen sowie über die individuelle Zuteilung der variablen Vergütung an die Mitglieder und den Vorsitzenden der Bankleitung.
- Der empfohlene Zuteilungsmechanismus setzt keine Anreize, übermässig hohe Risiken einzugehen, da er nicht zu einer signifikant höheren variablen Vergütung führt.
Raiffeisen Schweiz nimmt in diesem Prozess eine Überwachungsfunktion wahr. Sie prüft regelmässig die Ausgestaltung und Umsetzung der lokalen Vergütungssysteme und behandelt Abweichungen davon entlang eines mit den Raiffeisenbanken definierten Prozesses.
Die Raiffeisenbanken orientieren sich an den Empfehlungen von Raiffeisen Schweiz und berücksichtigen die lokale Marktsituation.